Allgemein
In einem Interview mit Energieberaterin Anja Ulrich-Leimig beschäftigten wir uns mit der Energieeinsparverordnung, die speziell durch die aktuelle Neuerung zum 01.01.2016, der EnEV 2016, Bauherren viele Fragen aufkommen lässt. Anja Ulrich-Leimig stand uns als Fachexpertin zur Verfügung und schaffte Klarheit in Fragen zur EnEV 2016.
Ann Katrin Faber: Zunächst einmal: Was kann ich mir prinzipiell unter der Energieeinsparverordnung vorstellen?
Anja Ulrich-Leimig: Allgemein gibt die Energieeinsparverordnung die gesetzliche Mindestanforderung der baurechtlichen Energienutzung bei generellen Bauten vor. Die Politik strebt seit einigen Jahren einen geringen CO2-Ausstoß und demnach einen effizienten Energieverbrauch an und nutzt demnach die Gesetzesregelung zur Einhaltung der Energienutzung. Der Verbraucher wird dazu aufgefordert in dem „Strom“ der erneuerbaren Energien mit zu schwimmen.
Ann Katrin Faber: Warum ist die Energieeinsparverordnung für zukünftige Bauherren von Bedeutung?
Anja Ulrich-Leimig: Die Energieeinsparverordnung ist für alle Bauten von Bedeutung. Sei es Neubauten, Ausbauten oder Sanierungen von Bestandsgebäuden: Die gesetzliche Standardanforderung eines Bauvorhabens muss jeweils mit der aktuell wirkenden EnEV übereinstimmen. Erfüllt ein Bauherr nicht die vorgeschriebenen Grundlagen, so wird das Bauvorhaben nicht genehmigt und es müssen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderung getroffen werden.
Ann Katrin Faber: Welche Änderungen der Energieeinsparverordnung wurden in diesem Jahr vorgenommen?
Anja Ulrich-Leimig: Erst einmal ist zu sagen, dass die EnEV 2016 keine Neuerung darstellt. Man spricht von einer Verschärfung der letzten Energieeinsparverordnung 2014. Es gibt zwei Arten von Energiewerten. Zum einen den QP-Wert, der den Primärenergiebedarf bewertet und zum andern den HT-Wert, der die äußere Hülle eines Hauses, wie Verglasung der Fenster, Steingröße bei Massivbauten, Dämmung usw., einstuft. Beide Werte wurden durch die Erneuerung verändert. Demnach verschlechterte sich der QP-Wert um 25%, der HT-Wert um 20%. Ergänzend ist jedoch zu sagen, dass durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung der Bereich der Strombewertung um 25% verbessert wurde. Der Ausgleich zwischen dem um 25% schlechteren QP-Wert und der um 25% verbesserten Strombewertung, lässt demnach schussfolgern, dass sich die Verschärfung der EnEV nur im geringen Maße auswirkt
Ann Katrin Faber: Was bedeutet die Verschärfung der Energieeinsparverordnung für potentielle und zukünftige Bauherren?
Anja Ulrich-Leimig: Wie schon in der Frage zuvor geschildert, ist die Verschärfung der EnEV nicht ganz so drastisch, wie man es zuvor vermutet hat. Demnach sollte dem Vorhaben eines Neubaus nicht die Tatsache der Verschärfung der Energieeinsparverordnung in die Wege kommen, da sich diese kaum bemerkbar macht.
Ann Katrin Faber: Welche Maßnahmen müssen zukünftig getroffen werden, um der Verschärfung der Energieeinsparverordnung zu entsprechen?
Anja Ulrich-Leimig: Bei dieser Frage ist kaum eine Pauschalisierung zu treffen. Jedes Bauobjekt beinhaltet unterschiedliche Faktoren, die jeweils in der Planung und Berechnung der EnEV berücksichtigt werden müssen. Prinzipiell müssen Aspekte wie der UW-Wert (Fenster), die dicke eines Steines bei der Massivbauweise, Dämmung usw. betrachtet und gegebenenfalls aufgerüstet werden. Individuelle Gegebenheiten stehen hier im Vordergrund. Für Bauherren bestehen ab diesem Zeitpunkt attraktive Fördermöglichkeiten nach dem KfW-55 Standard.
Ann Katrin Faber: Welche Kosten kommen durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung auf potentielle und zukünftige Bauherren zu?
Anja Ulrich-Leimig: Auch hier spielt wieder die kaum spürbare Verschlechterung der Energiewerte eine Rolle. Die nur geringen Änderungen können mit einem intelligenten Konzept umgangen werden. Mehrkosten können entsprechend niedrig gehalten werden. Mit nur geringem Aufwand kann die Verschärfung der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Demnach müssen potentielle Bauherren nicht mit enorm gestiegenen Baukosten durch die EnEV rechnen. Zudem ist zu bedenken, dass durch die Einsetzung von erneuerbaren Energien der jährliche Energiebedarf reduziert wird und folglich dort die Kosten eingespart werden.
Ann Katrin Faber: Wer entscheidet, wann ein Haus den Energievorgaben entspricht?
Anja Ulrich-Leimig: Nach der Planung des Neubaus, des Umbaus oder der Sanierung eines Bestandgebäudes werden die Pläne an einen Energieberater weitergeleitet. Dieser ermittelt durch vorgegebene Formeln und den gegebenen Daten des Hauses einen Wert, der besten Falls in dem Rahmen der gesetzlichen Vorschrift liegt. Ist dies der Fall, so bekommt das Bauvorhaben eine Genehmigung und weitere Schritte im Bauvorhaben können vorgenommen werden.
Ann Katrin Faber: Wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung der Energievorgaben bei Neubauten ein?
Anja Ulrich-Leimig: Die Politik arbeitet darauf hin, dass wir in späterer Zukunft in einem sogenannten 0-Energiehaus leben. Derzeit wird jedoch bei der Berechnung der Energieeinsparverordnung lediglich die Maßnahmen zur Einsparung, wie Einführung von erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur höheren Dichtigkeit eines Hauses zur Einsparung von Energie berücksichtigt. An denjenigen Stellen, wo Kosten eingespart werden wird leider nicht berücksichtig, dass wir durch die technische Weiterentwicklung immer mehr Kosten im Energiebereich produzieren. In einigen Jahren könnten die Energieeinsparung mit dem Energieverbrauch verrechnet werden, um eine genaue Einschätzung des Energieverbrauches zu erhalten. Auch hier werden wir dann neue Vorschriften bekommen, an welche sich Bauherren halten müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Ann Katrin Faber: Ich danke Ihnen für die ausführliche und aufschlussreiche Aufklärung zum Thema Energieeinsparverordnung.
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